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Wenn
Sie Ihr Hab und Gut von einem anerkannten Möbelspediteur
umziehen lassen, dürfen Sie erwarten, dass es in
der neuen Wohnung oder im neuen Haus im selben Zustand
ankommt, wie es abgeholt wurde. Trotzdem: Auch bei aller
Sorgfalt kann es einmal zu einem Schaden kommen. In
solchen Fällen greift die
gesetzliche
Grundhaftung
des Möbelspediteurs,
die keine zusätzlichen Kosten verursacht, der Höhe
nach auf 620,00 Euro je Kubikmeter Laderaum begrenzt
ist. In unseren Umzugsangeboten ist die Grundhaftungssumme
ausgewiesen.
In
vielen Fällen dürfte die gesetzliche Grundhaftung
ausreichend sein. In den anderen Fällen können
Sie mit uns gegen Bezahlung eines entsprechenden Entgelts
eine weitergehende als die gesetzlich vorgesehene Haftung
vereinbaren. Dazu gibt es folgende Möglichkeiten:
Höherdeklaration
Zu
den gleichen Haftungsbedingungen wie bei der Grundhaftung
kann eine höhere Haftungssumme als die gesetzlich
beschränkte vereinbart werden.
Transportversicherung
auf Zeitwertbasis
Bei
der Transportversicherung werden unabwendbare Ereignisse
wie z.B. Schäden verursacht durch Unwetter, Glatteis,
Steinschlag, Lawinen, umgestürzte Bäume und
Verkehrsunfall mit Fahrerflucht mit einbezogen.
Transportversicherung
auf Neuwertbasis
Bei
dieser eher selten vereinbarten Versicherung kann Ihr
Umzugsgut - allerdings zu erheblichen Prämien -
zum Neuwert versichert werden.
Wichtige
Informationen zur Haftung bekommen Sie von uns zusammen
mit Ihrem Umzugsangebot ausgehändigt. Sie sind
ein Bestandteil des Umzugsvertrages.
Qualitätsumzüge
| Montagearbeiten | Verpackungen | Möbellagerung
| Gütertransporte | Dienstleistungen
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